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Gleichstellung des Befähigungsnachweises und ArchitekturRL

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2006/67wbl 2006, 148 Heft 3 v. 15.3.2006

Art 49 EG; Art 7, 11 und 12 RL 85/384/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur und für Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr (ArchitekturRL); § 373d Abs 7 GewO 1994:

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