§§ 2, 32a AuslBG:
Polnische Staatsbürger sind auch nach dem Beitritt Polens zur EU am 1. 5. 2004 nicht vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen und können grundsätzlich nur nach den Regeln dieses Gesetzes zu einer Beschäftigung in Österreich zugelassen werden.