Art 28 und 30 EG:
EuGH 14. 9. 2006, Rs C-82/05 (Kom/Griechenland) und C-185/04 und C-159/04 (Alfa Vita Vassilopoulos AE und Carrefour Marinopoulos)
Der Betrieb einer Bäckerei ist in Griechenland genehmigungspflichtig und eingehend geregelt. Durch die Gleichsetzung der Brot-Verkaufsstellen, die tiefgekühlten Teig aufzutauen und backen bzw leicht angebacktes Brot fertig backen, mit den Bäckereien fielen auch diese unter die Genehmigungspflicht und die sonstigen für Bäckereien geltenden Vorschriften wie das Vorhandensein eines Mehllagers und eines Knetraums.