AufsätzeDDr. Franz Urlesberger, Brüsselwbl 2006, 561 Heft 12 v. 14.12.2006
1. Beihilfen
a) Beihilfen zur räumlichen Entwicklung
Das Verfahren für die Gewährung solcher Beihilfen1)1)Die Leitlinien sind im ABl C 74/98 , 9 idF ABl C 258/00 , 5, veröffentlicht für Großvorhaben gilt der multisektorielle Beihilfenrahmen, ABl C 70/02 , 8; dazu wbl 2006, 115+414. wurde nun durch eine neue GruppenfreistellungsVO2)2)IP/06/1453 vom 24. 10. 2006. vereinfacht.