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Teilzeitvereinbarung wegen Kinderbetreuung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2006/247wbl 2006, 525 Heft 11 v. 15.11.2006

§ 14 Abs 2, 3, 4 AVRAG:

Eine Vereinbarung zur Herabsetzung der Normalarbeitszeit iSd § 14 Abs 2 Z 2 AVRAG kann auch zur Betreuung eines gesunden Kindes getroffen werden. Das gilt jedenfalls bis zur Schulpflicht des Kindes. Der Umstand, dass geeignete Betreuungseinrichtungen vorhanden sind, steht dem nicht entgegen.

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