a) Art 87/1 und 253 EG:
EuG 6. 9. 2006, Rs T-304/04 und T-316/04 (Wam SpA)
Die Kl hatte 1995 vom italienischen Staat eine Zinsstützung erhalten. Rechtsgrundlage dieser Maßnahme war das Gesetz 394/81, das derartige Maßnahmen zur Ausfuhrförderung in Drittstaaten erlaubt.