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Zur Frage der Parteistellung des Letztbegünstigten einer Privatstiftung bei Änderung der Stiftungserklärung

RechtsprechungGesellschaftsrechtwbl 2006/229wbl 2006, 487 Heft 10 v. 16.10.2006

§§ 6, 33, 35 PSG; § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG:

Der Anspruch des Letztbegünstigten entsteht grundsätzlich erst nach Beendigung der Liquidation. Daraus folgt, dass ihm Rechte vor diesem Zeitpunkt nur insoweit zukommen, als sie ihm vom Stifter oder vom Gesetz eingeräumt werden; zu letzteren gehören etwa die Anträge nach § 35 Abs 3 und 4 PSG.

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