Im Juli-Heft der wbl trägt die arbeitsrechtliche E OGH 22. 12. 2004, 8 ObA 43/04p (S 328) die Überschrift "Unwirksame Umgehung der Betriebsautomatik bei Betriebsübergang". Statt Betriebsautomatik muss es selbstverständlich heißen: "Eintrittsautomatik".
Wir bedauern das Versehen.
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