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Aktuelle Fragen zu Grund- und Menschenrechten im Europäischen Wirtschaftsrecht

Aufsätzevon Dr. Alexander Wittwer1)1) Dr. Alexander Wittwer, LL.M. ist Rechtsanwaltsanwärter der Kaufmann & Thurnher Rechtsanwälte GmbH in Dornbirn/Wien sowie Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen HSG und der Hochschule Liechtenstein. Entstanden ist dieser Beitrag während seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht bei Prof. Dr. Carl Baudenbacher an der HSG. (alexander.wittwer@unisg.ch ). wbl 2005, 353 Heft 8 v. 16.8.2005

Die Beziehung zwischen Menschenrechten und Gemeinschaftsrecht ist eine wechselvolle. Durch die Europäische Verfassung sollen Grundrechte nun erstmals im EG-Recht kodifiziert werden. Schon bisher hat der EuGH in seiner Rechtsprechung Grundrechte anerkannt und berücksichtigt. Beim europäischen Sekundärrechtsgesetzgeber hingegen vermisst man gelegentlich eine entsprechende Sensibilität. Im Folgenden wird nach einem kurzen historischen Abriss die Frage erörtert, wie der EuGH die Grundrechte in seiner Rechtsprechung zu den Grundfreiheiten anerkennt und demgegenüber der Gesetzgeber im Kartellverfahrensrecht bloß zaghafte Schritte zu ihrer Anerkennung macht.

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