§ 20 Z 13 lit a sublit aa, § 78 Abs 2, § 98 Z 8, § 169 BVergG 2002:
Berichtigt der Auftraggeber die Ausschreibung und bleibt diese unangefochten, ist das Angebot eines Bieters, das durch diese Berichtigung unvollständig geworden ist, auszuscheiden, da es einer Verbesserung nicht mehr zugänglich ist.