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Oberschwellenbereich, offenes Verfahren; Berichtigung der Ausschreibung; gesondert anfechtbare Entscheidung; Präklusion; ausschreibungswidriges Angebot*)*)Bearbeitet von MMag. Ekkehard Diregger.

RechtsprechungVergaberechtwbl 2005/184wbl 2005, 339 Heft 7 v. 19.7.2005

§ 20 Z 13 lit a sublit aa, § 78 Abs 2, § 98 Z 8, § 169 BVergG 2002:

Berichtigt der Auftraggeber die Ausschreibung und bleibt diese unangefochten, ist das Angebot eines Bieters, das durch diese Berichtigung unvollständig geworden ist, auszuscheiden, da es einer Verbesserung nicht mehr zugänglich ist.

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