Art 3/1, 19, 22 und 36 der VO (EWG) Nr 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer sowie deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern:
EuGH 12. 4. 2005, Rs C-145/03 (Erben der Annette Keller)
Frau K, eine deutsche Staatsangehörige, wohnte in Spanien und war der dortigen Sozialversicherung angeschlossen. Während eines Aufenthaltes in Deutschland nahm sie eine Krankenbehandlung in Anspruch, wofür ihr der spanische Träger die Bescheinigungen E 111 und E 112 ausstellte. Über Anraten der deutschen Ärzte begab sie sich in Behandlung nach Zürich.