Die im Zusammenhang mit dem Aktienoptionengesetz1) erstmals ins Börsegesetz eingeführte Transaktionsmeldepflicht hat im Rahmen der aktuellen Börsegesetznovelle 20042) eine Neuregelung erfahren, die mit 1. Jänner 2005 in Kraft getreten ist3). Die Ausweitung der von der Meldepflicht umfassten Finanzinstrumente ist durch die Richtlinie 2003/6/EG über Insidergeschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch)4) erforderlich gewesen. Die Börsegesetznovelle ist durch die wörtliche Übernahme der Bestimmungen der EG-Rechtsakte5) gekennzeichnet. Die Verfasser untersuchen unter Berücksichtigung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben, welche Finanzinstrumente von der Neuregelung erfasst sind.