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Haftung des Güterbeförderungsunternehmers oder des Frachtführers für Vollständigkeit des Frachtbriefes; Kontrollsystem eines Güterbeförderungsunternehmers zur Vermeidung eines Ungehorsamsdeliktes

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2005/164wbl 2005, 292 Heft 6 v. 14.6.2005

§§ 17, 23 GüterbeförderungsG idF BGBl I 1998/17; § 5 VStG:

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