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Vorangegangene Betriebsschließung mit Bescheid und Offenkundigkeit für späteres gewerbepolizeiliches Einschreiten; keine Behebung eines Begründungsmangels durch Ausführungen in der Gegenschrift

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2005/163wbl 2005, 291 Heft 6 v. 14.6.2005

§§ 360 Abs 1 Z 1 und Abs 3, 366 Abs 1 Z 1 GewO:

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