Vorangegangene Betriebsschließung mit Bescheid und Offenkundigkeit für späteres gewerbepolizeiliches Einschreiten; keine Behebung eines Begründungsmangels durch Ausführungen in der Gegenschrift
RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2005/163wbl 2005, 291 Heft 6 v. 14.6.2005