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Anonyme Mitarbeiterbefragung - Zustimmung des Betriebsrates nicht notwendig

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2005/152wbl 2005, 280 Heft 6 v. 14.6.2005

§ 96 Abs 1 Z 2 ArbVG:

Unter den Begriff „Personalfragebögen“ können nur solche Maßnahmen fallen, die geeignet sind, dem Arbeitgeber Informationen über persönliche Umstände oder Meinungen eines Arbeitnehmers zu verschaffen, an deren Geheimhaltung dieser ein Interesse hat.

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