Art 4/13+19, 38, 39, 40, 41, 43, 45, 177, 202, 203 und 204 der VO (EWG) Nr 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften:
EuGH 3. 3. 2005, Rs C-195/03 (Merabi Papismedov ua)
In einem im Hafen von Antwerpen gelöschten Großraumbehälter befanden sich hinter Schachteln mit Kochgeräten gleichartige Schachteln, die aber Zigaretten enthielten. Die Sendung wurde zum externen gemeinschaftlichen Versandverfahren abgefertigt. Über ihre zollrechtliche Stellung erkannte der EuGH zu Recht: