Art 43, 48 EG:
1. Die Hellenische Republik hat dadurch, dass sie das Gesetz Nr 971/79 über die Ausübung des Optikerberufs und über die Geschäfte für Optikartikel, das es einem diplomierten Optiker als natürlicher Person nicht erlaubt, mehr als ein Optikergeschäft zu betreiben, erlassen und aufrechterhalten hat, gegen ihre Verpflichtungen aus Art 43 EG verstoßen.