Eines der ältesten Wahrnehmungsgesetze Europas1), das österreichische Verwertungsgesellschaftengesetz von 1936 (VerwGesG 1936)2), wird jetzt novelliert3). Die österreichische Novelle koinzidiert zeitlich mit einer Entschließung des Europäischen Parlaments zum Wahrnehmungsrecht4) und den Erwägungen der Europäischen Kommission, das Wahrnehmungsrecht anzugleichen5). Sie ist aber auch im Vergleich mit dem deutschen Wahrnehmungsrecht von Interesse, das in den vergangenen Jahren wiederholt Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen war. Im Folgenden werden einige ausgewählte Fragen zu diesem Thema6) erörtert.