§ 10 Abs 1 Z 2 MSchG:
1. Das der englischen Sprache entnommene Wort „news“ stellt keine im Inland sprachübliche Gattungsbezeichnung für Printmedien dar und ist als kennzeichnungskräftig für die damit bezeichneten Produkte (hier: illustriertes Nachrichtenmagazin) zu beurteilen.