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Haftungsausschluss bei Arbeitsunfällen

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2005/98wbl 2005, 185 Heft 4 v. 19.4.2005

§ 333 Abs 1 ASVG:

Wird durch einen Arbeitsunfall (Berufskrankheit) ein Körperschaden verursacht, sind sämtliche daraus resultierenden Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Dazu gehören auch Ansprüche auf Ersatz von Besuchs- und Reisekosten des Verletzten und seiner Angehörigen.

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