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Personelle Verflechtungen in der österreichischen Fusionskontrolle

AufsätzeRA Dr. Felix Michael Klement*)*)Dr. Felix Michael Klement ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Wildmoser/Koch & Partner Rechtsanwälte GmbH, Operngasse 2, A-1010 Wien.wbl 2005, 156 Heft 4 v. 19.4.2005

Personelle Verflechtungen (sog „interlocking directorships“) - das sind Verbindungen zwischen Unternehmen, die dadurch entstehen, dass Mitglieder geschäftsführender oder kontrollierender Organe gleichzeitig in anderen Unternehmungen tätig sind - werden als Mittel der ökonomischen Machtkonzentration erkannt1)1) Siehe zB Milanesi/Winterstein, Minderheitsbeteiligungen und personelle Verflechtungen zwischen Wettbewerbern - Zur Anwendung von Artikel 81 und 82 EG-Vertrag, in Rolfes/Fischer (Hrsg), Handbuch der Europäischen Finanzdienstleistungsindustrie (2001) oder Schönwitz/Weber, Unternehmenskonzentration, Personelle Verflechtungen und Wettbewerb (1982). . Sie stellen Möglichkeiten dar, Leitungsmacht in anderen Unternehmen auszuüben und können daher als Mittel zur Marktbeherrschung bzw erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbes (Art 2 Abs 2 FKVO2)2) VO (EG) 139/2004 des Rates vom 20. 1. 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen („EG-Fusionskontrollverordnung“), ABl 2004 L 24 S 1. neu) angesehen werden. Das österreichische KartG behandelt personelle Verflechtungen in der Zusammenschlusskontrolle in § 41 Abs 1 Z 4. Obwohl sich ein sehr hoher Verflechtungsgrad in der österreichischen Wirtschaft, insb in der Banken- und Versicherungswirtschaft vermutet lässt, wurde die Frage von Zusammenschlüssen aufgrund personeller Verflechtungen von Lit und Jud bislang kaum beachtet. Dies wird zum Anlass genommen, sich in diesem Beitrag damit zu befassen.

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