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Markenverletzung durch Einfüllen einer Ware in durch fremde Marke gekennzeichnete Verpackung

RechtsprechungWettbewerbs- und Markenrechtwbl 2005/44wbl 2005, 97 Heft 2 v. 15.2.2005

§§ 10a Z 1, 2, 10b Abs 2 MSchG:

Das Einfüllen einer Ware in eine durch eine fremde Marke gekennzeichnete Verpackung (Behältnis) stellt eine gegen § 10a MSchG verstoßende kennzeichenrechtliche Benutzungshandlung dar, sofern der Verkehr Kenntnis von der Kennzeichnung des Behältnisses erlangt und sie als Herkunftsnachweis auch für den Inhalt auffassen kann.

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