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Begriff der Arbeitswoche

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2005/39wbl 2005, 89 Heft 2 v. 15.2.2005

§ 1159 ABGB; § 16 KoIIV für holz- und kunststoffverarbeitendes Gewerbe:

Unter dem Kündigungstermin „Ende einer Arbeitswoche“ ist nach dem KollV für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe der im Betrieb übliche letzte Arbeitstag der Woche zu verstehen.

OGH 24. 9. 2004, 8 ObA 31/04y (OLG Innsbruck 4. 2. 2004, 13 Ra 7/04h-14; LG Innsbruck 27. 10. 2003, 16 Cga 131/03z-9)

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