Art 225/1, 242 und 243 EG; Art 104/1 der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz der EG vom 2. Mai 1991:
EuG 10. 11. 2004, Rs T-316/04 R (Wam SpA)
Über den Antrag, die Vollstreckung einer E über die Rückzahlung von Beihilfen aufzuschieben, erkannte der Präsident des EuG zu Recht: