Art 5 Abs 3 lit b und c der RL 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung de Rechtsvorschriften der MS über die Marken; §§ 10a Z 2 und 3, 51 MSchG; ProduktpiraterieG:
Im Zuge eines Einfuhrvorganges beschlagnahmte nachgeahmte Ware ist als geeignetes Objekt eines Markenrechtseingriffes zu beurteilen.