Art 46, 49 und 55 EG:
EuGH 14. 10. 2004, Rs C-36/02 (Omega Spielhallen- und AutomatenaufstellungsGmbH)
Die Kl, eine deutsche Gesellschaft, beabsichtigte die Errichtung einer Spielhalle. Das angebotene Spiel sollte darin bestehen, mit einem Lichtstrahl die Weste von Mitspielern zu treffen. Die Behörden verweigerten die Errichtung dieser Spielhalle, weil dieses gespielte Töten gegen die öffentliche Ordnung und Sittlichkeit verstößt.