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Cessio legis, Schutzfristverlängerung und ältere Urheberverträge

Aufsätzevon O. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Schuhmacherwbl 2005, 1 Heft 1 v. 28.1.2005

Die sogenannte „cessio legis" in § 38 Abs 1 UrhG beschäftigt seit vielen Jahren immer wieder Rechtsprechung und Literatur. Dem Gesetzgeber wird vorgeworfen, er habe damit eine gegen europäisches Recht (Schutzdauer-RL und Vermiet- und Verleih-RL) verstoßende Regelung beibehalten. Der folgende Beitrag nimmt die Entscheidung des OGH „Das Kind der Donau" zum Anlass, dieses und andere mit der Norm zusammenhängende Probleme erneut aufzugreifen.

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