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Übergang von persönlichen Servituten bei Spaltung zur Aufnahme

RechtsprechungZivil-, Handels- und Gesellschaftsrechtwbl 2005/303wbl 2005, 585 Heft 12 v. 2.1.2006

§§ 479, 485, 529 ABGB; §§ 1 Abs 2 Z 2, 14, 17 SpaltG; § 239 AktG; § 136 GBG:

Zum zu übertragenden Betrieb gehörende persönliche Dienstbarkeiten können bei einer Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 1 Abs 2 Z 2 und § 17 SpaltG mitübertragen werden und erlöschen nicht.

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