Art 49 EG; Art 3c RL 90/388/EWG der Kom vom 28. Juni 1990 über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsdienste, die hinsichtlich der Einführung des vollständigen Wettbewerbs auf den Telekommunikationsmärkten durch die RL 96/19/EG der Kom vom 13. März 1996 geändert wurde: