b) Art 7/1/b, 63 und 73 der VO (EG) Nr 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke:
EuG 15. 9. 2005, Rs T-320/03 (Citiycorp - LIVE RICHLY)
Die Eintragung der Marke LIVE RICHLY für Finanz-, Geld- und Liegenschaftsdienstleistungen wurde vom HABM wegen deren mangelnder Unterscheidungskraft abgelehnt. Über die dagegen gerichtete Klage erkannte das EuG zu Recht: