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Entgeltanspruch eines überlassenen Arbeitnehmers

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2005/278wbl 2005, 530 Heft 11 v. 25.11.2005

§ 10 Abs 1 Satz 1 AÜG; Abschnitt IX KoIIV-Arbeitskräfteüberlassung:

Der im KollV für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung vorgesehene erhöhte Überlassungslohn bei Überlassung an Betriebe, die bestimmten Referenzverbänden angehören, deckt auch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen im Betrieb des Beschäftigers, die in Form einer Einmalzahlung erfolgen.

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