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Zur Vertretungsbefugnis des Liquidators

RechtsprechungGesellschaftsrechtwbl 2004/233wbl 2004, 441 Heft 9 v. 16.9.2004

Art 8 Nr 10 EVHGB; §§ 15a, 90, 92 GmbHG; § 149 Abs 2 HGB:

Die Vertretungsmacht der Liquidatoren ist kausal auf Abwicklungsgeschäfte beschränkt. Dem Gedanken des Verkehrsschutzes wird dadurch Rechnung getragen, dass die Gesellschaft die objektive Beweislast dafür trägt, dass ein bestimmtes Geschäft liquidationsfremd ist und der Dritte schlechtgläubig war.

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