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Rufschädigung im Arbeitskampf

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2004/203wbl 2004, 389 Heft 8 v. 17.8.2004

§ 1330 Abs 2 ABGB; § 39 ArbVG:

Verteilt der Betriebsrat eines Luftfahrtunternehmens Flugblätter, die objektiv geeignet sind, bei Kunden den Eindruck zu erwecken, geplante Maßnahmen des Arbeitgebers würden die Sicherheit gefährden, kann der Arbeitgeber Unterlassung begehren.

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