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Vorgehen bei Mangelhaftigkeit von Angeboten; Nachprüfungsverfahren; Gleichbehandlungsgrundsatz; Prüfung und Beurteilung der Angebote; Sachverständige

RechtsprechungVergaberecht*)wbl 2004/156wbl 2004, 299 Heft 6 v. 21.6.2004

§§ 21 Abs 1, 64, 90 Abs 1, 94 BVergG 2002:

Ergeben sich bei der Prüfung von Angeboten Unklarheiten, hat der Auftraggeber gem § 94 BVergG 2002 vom Bieter eine verbindliche schriftliche Aufklärung zu verlangen.

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