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Minderjähriger Lehrling - Entlassungserklärung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2004/121wbl 2004, 239 Heft 5 v. 17.5.2004

§ 152 ABGB; § 15 Abs 3 BAG:

Der mündige Minderjährige kann auch alle einseitigen Rechtsgeschäfte, die mit der Gestaltung des Dienstverhältnisses zusammenhängen, ohne Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters vornehmen und Erklärungen seines Vertragspartners entgegennehmen.

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