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Unwirksame Delegierung der Rechtsetzungsbefugnis

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2004/119wbl 2004, 237 Heft 5 v. 17.5.2004

§ 29 ArbVG:

Eine Ermächtigung im KollV, durch Betriebsvereinbarung ein abweichendes Besoldungsschema zu schaffen, umfasst auch die Befugnis, Vorrückungsrichtlinien zu vereinbaren. Eine spätere Betriebsvereinbarung kann diese auch zu Lasten der Arbeitnehmer verändern.

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