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Behinderungsmissbrauch im Telekombereich

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2004/41wbl 2004, 97 Heft 2 v. 19.2.2004

§ 34 TKG:

Ein Verfahren zur Abstellung eines Missbrauchs nach § 35 KartG kann unabhängig von der Möglichkeit geführt werden, Missbräuche auch nach § 34 TKG abstellen zu lassen, selbst wenn dies zu einer teilweisen Überschneidung der Verfahren führen sollte.

§ 35 KartG; Art 82 EG:

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