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Zum Erfordernis einer genauen Adressangabe („ladungsfähige Anschrift“) im Fernabsatz

RechtsprechungZivil- und Gesellschaftsrechtwbl 2004/38wbl 2004, 94 Heft 2 v. 19.2.2004

Art 4 Abs 1 lit a der RL 97/7/EG des EP und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (Fernabsatz-RL); § 5c Abs 1 Z 1 KSchG:

Der im Fernabsatz auftretende Unternehmer muss vor Vertragsabschluss neben Land, Ort und Postleitzahl auch die Straße der Haupt- oder einer Zweigniederlassung angeben.

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