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Das neue Kartellverfahren der Europäischen Union

Aufsätzevon RA Dr. Johannes Peter Gruber*)*)Dr. Johannes Peter Gruber ist Partner von Wietrzyk Dullinger Rechtsanwälte, Wien, und Lehrbeauftragter für Zivil- und Handelsrecht der Fachhochschule für Wirtschaft und Technik, Wiener Neustadt.wbl 2004, 1 Heft 1 v. 30.1.2004

Die so genannte Verordnung Nr 171)1)Verordnung (EWG) Nr 17/62 des Rates vom 21. 2. 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages, kurz: VO 17. regelte - seit 1962 weitgehend unverändert - die Folgen von Verstößen gegen EU-Kartellrecht (Geldbußen und Zwangsgelder) und das Verfahren zu deren Durchsetzung. Seit dem Jahr 2000 lag ein Entwurf für eine grundlegend neue Verordnung vor. Dieser Entwurf wurde mit einigen wesentlichen Änderungen am 16. 12. 2002 als neue Verordnung vom Rat beschlossen2)2)Verordnung (EG) Nr 1/2003 des Rates vom 16. 12. 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln, kurz: VO 1/2003 ; Zitate ohne Rechtsquelle meinen diese VO.. Sie wird ab 1. 5. 2004 gelten. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick3)3)Nach fünf Jahren hat die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament über das Funktionieren der VO 1/2003 zu berichten und allenfalls Änderungen vorzuschlagen (Art 44).:

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