vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geldersatz für nicht gewährte Ruhepausen

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2004/309wbl 2004, 583 Heft 12 v. 15.12.2004

§ 97 Abs 1 Z 2 ArbVG; § 11 AZG; § 1486 ABGB; § 13 KoIIV-Arbeiter im grafischen Gewerbe:

Ruhepausen müssen im Voraus, spätestens zu ihrem Beginn, umfangmäßig festliegen und der Arbeitnehmer muss von Arbeitsverpflichtungen befreit sein. Produktionsbedingte Stillstände zählen nicht als Arbeitspausen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!