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Zur analogen Anwendung der Verjährungsbestimmung des § 1489 ABGB bei Markenrechtsverletzungen nach § 51 MSchG

RechtsprechungWettbewerbs- und Markenrecht; Rufschädigungwbl 2004/315wbl 2004, 594 Heft 12 v. 15.12.2004

§ 1489 ABGB; §§ 51, 55, MSchG:

Markenrechtsverstöße sollen gleich Patentverletzungen behandelt werden. Die Bestimmung des § 1489 ABGB ist auch für die Verjährung von Unterlassungsansprüchen wegen Markenrechtsverletzung nach § 51 MSchG analog anzuwenden.

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