Art 5 und 6/2 der RL 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen:
EuGH 9. 9. 2004, Rs C-70/03 (Kom/Spanien)
Über die Rüge der Kom, Spanien habe die gegenständliche RL nicht ordnungsgemäß umgesetzt, erkannte der EuGH zu Recht: