Art 28 EG; § 50 Abs 2 GewO:
Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art 28 EG verstoßen, dass sie in § 50 Abs 2 der GewO ein Versandhandelsverbot für Nahrungsergänzungsmittel normiert hat.
EuGH 28. 10. 2004, Rs C-497/03 (Kom/Österreich)