Art 71, 137/2 und 253 EG; RL 2002/15/EG des EP und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben:
EuGH 9. 9. 2004, Rs C-184/02 und C-223/02 (Spanien und Finnland/EP und Rat)
Über die Nichtigkeitsklagen gegen die genannte RL erkannte EuGH zu Recht: