a) Art 87 EG:
EuGH 14. 9. 2004, Rs C-276/02 (Kom/Spanien - Grupo de Empresas Álvarez)
Die Unternehmensgruppe Álvarez traf nach ihrer Zahlungsunfähigkeit mit der spanischen Steuerverwaltung eine Vereinbarung über eine langfristige Zahlungsstaffelung, verbunden mit dem Erlass von zwei Dritteln der Steuerschuld. Eine Tochtergesellschaft von Álvarez konnte auch eine Stundungsvereinbarung mit der spanischen Sozialversicherung schließen. Die Unternehmen kamen aber auch diesen herabgesetzten Zahlungsverpflichtungen nicht nach.