§ 25 Abs 1 Z 2 lit b, §§ 91a, 114a KO; § 3a Abs 2 Z 4 IESG:
Mit der Regelung des § 25 KO, wonach das Arbeitsverhältnis innerhalb eines Monats ab Verwirklichung bestimmter Tatbestände privilegiert gelöst werden kann, stellt der Gesetzgeber flexibel auf das konkrete Unternehmensschicksal ab.