a) Art 56 /1 und 58/1+3 EG:
EuGH 7. 9. 2004, Rs C-319/02 (Petri Manninen)
In Finnland unbeschränkt Steuerpflichtige müssen Ausschüttungen von Gesellschaften, die im Sitzstaat bereits einer Körperschafts- oder Quellensteuer unterworfen worden sind, erneut versteuert werden. Diese Steuer wird auch von Ausschüttungen finnischer Gesellschaften erhoben, jedoch geben diese Anspruch auf eine Steuergutschrift in Höhe von 29/71 des Betrags der Dividenden (wobei der Zähler dem Steuersatz, der Nenner der um die Steuer verringerten Ausschüttung entspricht). Damit entspricht die Gutschrift der entrichteten Körperschaftssteuer.