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Zur nicht genehmigungsfähigen aliud-Lieferung im Rahmen der Mängelrüge

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 2004/256wbl 2004, 491 Heft 10 v. 20.10.2004

§§ 377, 378 HGB:

Sichert der Verkäufer dem Käufer bestimmte Eigenschaften der Kaufsache zu, handelt es sich um die gewöhnliche Zusage vertragsgemäßer Leistung, für die das Recht des Hauptvertrages gilt, den sie ausgestaltet. Auch bei derartiger Zusicherung bestimmter Eigenschaften des Kaufgegenstands entfällt die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nicht.

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