vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„Firn" als bekannte Marke, zur Verwechslungsgefahr des Begriffs „Firn"

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2004/260wbl 2004, 495 Heft 10 v. 20.10.2004

§ 10 Abs 1 Z 2 MSchG:

Für den Begriff der Verwechslungsgefahr gilt gemeinschaftsweit ein einheitlicher Maßstab. Danach ist - ebenso wie nach ständiger österr Rsp - die Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!